Kosten

Gesetzlich Versicherte:

Aufgrund meiner Approbation und Zulassung als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen kann die Abrechnung von Verhaltenstherapie über die gesetzliche wie auch über private Krankenkassen erfolgen. Eine Psychotherapie muss vor Beginn bei der Krankenkasse beantragt werden. In der Regel genehmigen die Krankenkassen fünf sogenannte „Probatorische Sitzungen“ antragsfrei. Innerhalb dieser Sitzungen wird die Anamnese (Krankengeschichte) erhoben, die testpsychologische und medizinische Diagnostik durchgeführt, die Indikation für eine Therapie gestellt sowie der Therapieplan besprochen. Danach wird der Antrag auf Psychotherapie vom Versicherten und Therapeuten bei der Krankenkasse eingereicht. Nach (schriftlicher) Genehmigung kann mit der Therapie begonnen werden.

Privat Versicherte:

Die Übernahme der Kosten bei einer privaten Versicherung hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Sie sollten unbedingt vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären und die nötigen Antragsformulare anfordern. Ich erlaube mir nach GOÄ/GOP 2,3 – facher Satz abzurechnen. Die Abrechnung der fünf probatorischen – wie auch der Verhaltenstherapiesitzungen erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) über Privatabrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen können. Ich empfehle dringend, vor Beginn der Therapie eine mögliche Kostenübernahme mit der privaten Versicherung zu klären.